Schülerunfallversicherung
Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in folgenden Situationen:
- während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
 - auf dem Weg zur Schule
 - während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen
 
Bei Schulunfällen ist der jeweilige Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner:in.
Sie müssen die Schülerunfallversicherung nicht selbst beantragen. Kostenträgen sind die Kommunen oder der Freistaat Bayern.
Die Kosten werden von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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                +49 911 1234-59 | A5.3 | michelle.gobler@dulchingen.de | ||
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                +49 911 1234-57 | A5.2 | klaus.wegfelder@dulchingen.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
                                
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